Typolexikon.de : Das Lexikon der westeuropaeischen Typographie : Herausgegeben von Wolfgang Beinert, Berlin.
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Impressum


Impressum
Ursprung und Definition

Typographischer Terminus für den » Druckvermerk « eines Buches; bibliographische Angaben in einem Druckerzeugnis über Copyright, Erscheinungsjahr, ISBN-Nummer, CIP-Kurztitelaufnahme und Produktion. Etymologisch von lat. » impressum « für » geduckt « zu lat. » imprimere « für » eindrücken, drucken « aus lt. » premere « für » pressen «.

Das Impressum entwickelte sich in Deutschland sukzessive zwischen 1450 und 1500 aus dem » Incipit «, der Anfangszeile, und dem » Kolophon «, also der Schlußformel mittelalterlicher Manuskripte und Kodizes mit ihren obligaten Angaben zu Autor, Schreiber, Skriptorium und Entstehungsjahr. Der älteste Druckvermerk und somit das erste Impressum der deutschen Typographiegeschichte findet sich in der Schlußschrift zum » Psalterium Moguntinum « (Mainzer Psalter) aus dem Jahr 1457; diese prachtvoll mit roten und blauen
Initialen illuminierte Inkunabel wurde als erster Dreifarbendruck in der Mainzer Offizin von Johann Fust und Petrus Schoeffer hergestellt. Erst nach und nach etablierte sich das Impressum auch im Anfangsbereich eines Druckwerkes.

Heute ist ein Impressum u.a. in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und Websites üblich. In der Regel nennt es neben den bereits oben genannten Angaben, die Namen der Verantwortlichen für den Inhalt (z.B. Urheber, Herausgeber, Verlag, Chefredakteur, Autor, Graphik Designer, Fotograf, usw.), die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, usw.) sowie Angaben über Erscheinungsweise, Auflage und Firma (z.B. HRB, UST, Gerichtsstand, usw.). Der Umfang eines Impressums wird je nach Medium durch bibliophile Traditionen oder Ständeregelungen (z.B. Kammerzugehörigkeit bei Anwälten) sowie ggf. auch durch Presse-, Verlags-, Medien- oder Teledienstegesetze geregelt.

[T] Traditionell sind die Angaben im Impressum bindend für Quellenangaben Dritter und das bibliografische Zitieren.
[T] In der klassischen Buchtypographie wird das Impressum entweder auf der Rückseite des Haupttitels, also in der Regel auf der Seite 4, oder auf der zweitletzten Seite platziert.
[T] Traditionell wird in der Buchtypographie auch der Name des Buchgestalters, die Schriftbezeichnung, die Schriftsetzerei und die Druckerei im Impressum genannt.
[T] Die erforderlichen gesetzlichen Angaben im Impressum eines Mediums können stark je nach Land, Branche, Zweck und Segment variieren. Beispielsweise kann es bei der Website einer natürlichen Person (z.B. Privatperson) durchaus ausreichen, nur den Inhaber und/bzw. den Registrar der Domain mit seiner Adresse bei der DENIC, ICANN oder der INTERNIC zu hinterlegen. In anderen Fällen, beispielsweise bei reglementierten Berufen (z.B. Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten) oder juristischen Personen (z.B. AG, GmbH etc.), genügen diese Angaben oftmals nicht. Deshalb ist es ratsam, sich über die Rahmenbedingungen zu erkundigen oder sich im Zweifelsfalle durch einen fachkundigen Juristen beraten zu lassen.
[T] In Deutschland ist die allgemeine Kennzeichnungspflicht im Internet seit dem 01. März 2007 im Telemediengesetz (TMG) geregelt.

Aufsatz zuletzt bearbeitet am 11.12.2009
von
Wolfgang Beinert




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Quelle: © Wolfgang Beinert, Typolexikon.de, Das Lexikon der westeuropäischen Typographie
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